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Tritt dem Programm Europäische Fonds für Lebensmittelhilfe 2021-2027, Unterprogramm 2024, bei

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Datum

20 Februar 2025

Kategorie

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Der westpommerische Bezirksverband des Polnischen Roten Kreuzes in Stettin informiert, dass er am Programm Europäische Mittel für Lebensmittelhilfe 2021 – 2027 Unterprogramm 2024, co-finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus, teilnimmt.


Ziel der Operation im Rahmen des Unterprogramms 2024 ist es, materieller Deprivation entgegenzuwirken, indem bedürftigen Personen Lebensmittelhilfe gewährt wird und begleitende Mittel bereitgestellt werden, die ihre soziale Eingliederung in der Zeit von Dezember 2024 – September 2025


Gruppen von besonders bedürftigen Personen, für die die Lebensmittelhilfe bestimmt ist:

  • Menschen mit Behinderungen,

  • Obdachlose,

  • Staatsangehörige von Drittstaaten,

  • Personen fremder Herkunft und gehörend zu Minderheiten (einschließlich marginalisierter Gemeinschaften wie Roma);

  • andere Zielgruppen, die die Kriterien gemäß Artikel 7 des Gesetzes vom 12. März 2004 über Sozialhilfe erfüllen und deren Einkommen 265 % der Einkommensgrenze, die für den Bezug von Sozialhilfe berechtigt, nicht überschreitet.


Ab dem 1. Januar 2025
gelten neue Einkommenskriterien für den Bezug
von Lebensmittelhilfe im Rahmen des Programms Europäische Mittel für Lebensmittelhilfe 2021-2027.


Die neuen Kriterien betragen 265 % der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze für Sozialleistungen und betragen jeweils:

  • 2 676,50 PLN für eine allein wirtschaftende Person

  • 2180,95 PLN für eine Person in der Familie.


Die Qualifikation zur Teilnahme am Programm erfolgt in Zusammenarbeit mit den Sozialhilfezentren in den Gemeinden. Das OPS stellt berechtigten Personen Einweisungen für den Erhalt von Lebensmittelhilfe (Anhang 5) aus oder übermittelt den Organisationen Listen von für das Programm qualifizierten Personen, vorausgesetzt, es liegt eine Zustimmung dieser Personen vor (Anhang Nr. 7).


Im Verlauf des Verteilungsprozesses werden begleitende Maßnahmen durchgeführt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und zur Bekämpfung von Armut beizutragen, indem Personen an Dienste vermittelt werden, die soziale und gesundheitliche Dienstleistungen anbieten, einschließlich psychologischer Unterstützung, oder solche Dienstleistungen erbracht, angemessene Informationen über öffentliche Dienste bereitgestellt oder Beratung zur Haushaltsführung und andere angeboten werden.


Lager des westpommerischen Verbands des Polnischen Roten Kreuzes in Stettin:

Koszalin – ul. Grunwaldzka 20, 75-241 Koszalin,

Telefon: 502-312-277, 94 342 50 33

Öffnungszeiten: 8:00-15:00, Montag-Freitag


Einweisungen und Erklärungen zum Programm:

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