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Europäische Fonds für die Lebensmittelhilfe

FEPŻ unterstützt Personen in schwierigen Situationen, indem es Lebensmittelpakete bereitstellt und Workshops zur Verbesserung der Lebenskompetenzen anbietet. Dank der Finanzierung aus EU- und nationalen Mitteln hilft das Programm, gegen Armut und soziale Ausgrenzung anzukämpfen.

Zweck und Umfang des Programms

FEPŻ, eine Fortsetzung des operationellen Nahrungsmittelhilfeprogramms 2014–2020, zielt darauf ab, grundlegende Nahrungsmittelhilfe für die Bedürftigsten bereitzustellen. Das Programm umfasst die Verteilung von Lebensmittelpaketen und die Organisation sozial-integrativer Workshops. Gefördert werden Personen, die bestimmte Einkommenskriterien erfüllen, darunter auch Alleinstehende und Familien.

Das Programm wird zu 90 % aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und zu 10 % aus dem Staatshaushalt finanziert, was einen Gesamtbetrag von 423.410.000 PLN für die Umsetzung im Unterprogramm 2023 ergibt.

Der Betrag der finanziellen Mittel, die für die Umsetzung des Unterprogramms 2023 vorgesehen sind

0123456789

In wie vielen Prozenten wird das Projekt durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert?

0123456789

Unterstützungsformen

Die Unterstützung im Rahmen des Programms umfasst:

Lebensmittelpakete, enthält Produkte:

Gemüse und Obst: Erbsen mit Karotten, Erdbeermarmelade.
Stärkehaltige Produkte: Eiernudeln, Weizenmehl, Gerstenbrei, Haferflocken, Butterkekse, Getreidekaffee.
Milchprodukte: H-Milch, gereifter Käse.
Fleischprodukte: Schweine- und Geflügelschmalz, Schweinepastete, Sprotten in Öl.
Fette und Zucker: Rapsöl, Weißzucker. Fertiggerichte: Bretonische Bohnen.

Sozial- und Bildungsworkshops, wie:

Kulinarische mit Experten, die gesunde Ernährung fördern und der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken.
Ernährungs- sowie Bildungsworkshops zum Thema Haushaltsführung.
Wirtschaftliche, die das Management des Haushaltsbudgets und eine effiziente Ressourcenbewirtschaftung lehren.

Zielgruppe und Unterstützungscriteria

Hilfe im Rahmen des FEPŻ richtet sich an Personen und Familien in schwierigen Lebenssituationen, die die gesetzlichen Einkommensgrenzen erfüllen:

  • 2.056,40 PLN für Personen, die allein wirtschaften.
  • 1.590,00 PLN pro Person in der Familie.
    Eine Zuweisung kann im örtlichen Sozialhilfebüro erhalten werden.

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