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Was ist persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenzdienste bestehen in der Unterstützung einer Person mit Behinderung – je nach ihren Bedürfnissen – in verschiedenen Lebensbereichen, darunter bei der Selbstversorgung (u. a. Körperpflege), bei der Haushaltsführung und der Erfüllung familiärer Rollen, bei der Fortbewegung außerhalb des Wohnorts sowie bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und der Kommunikation mit dem Umfeld.

Wer kann von dem Programm profitieren?

Im Rahmen des Programms Persönlicher Assistent für Menschen mit Behinderungen für gemeinnützige Organisationen, Ausgabe 2026, können Menschen mit unterschiedlichen Graden von Behinderungen die Assistenzdienste in Anspruch nehmen.

Kriterien für die Vorrangigkeit bei der Gewährung persönlicher Assistenzleistungen:

  • Menschen mit Behinderungen, die allein leben und wirtschaften, und die nicht in der Lage sind, Unterstützung von anderen Personen in Anspruch zu nehmen.
  • Menschen mit Behinderungen, die gemeinsam leben und wirtschaften, die die Bedingungen des Programms erfüllen und keine gegenseitige Unterstützung haben oder die keine Unterstützung von anderen Personen in Anspruch nehmen.
  • Menschen mit Behinderungen, die in einer familiären Pflegeunterbringung leben – Kinder und Personen in Pflegefamilien oder in familiären Kinderheimen.
  • Menschen mit Behinderungen, die in familiären Betreuungseinrichtungen leben, vorausgesetzt, dass sie von Ehepartnern oder einer Person betreut werden, die nicht in einer ehelichen Beziehung steht.

Wo führt das PCK 2026 das Programm durch?

Województwo kujawsko-pomorskie
Details: Agnieszka Lewandowska, agnieszka.lewandowska@pck.pl,
tel. 52 322 55 68 oder 603 599 993

Województwo lubelskie
Details: Joanna Godziszewska und Lidia Waligórska, lublin.asystent@pck.pl, tel. 603 585 545

Województwo lubuskie
Details: tel. 603 785 580

Województwo łódzkie (Łowicz, Głowno, Łódź, Wieluń) 
Details: lodz@pck.pl, tel. 42 636 11 22

Województwo małopolskie
Details: Soltana Wilkosz, soltana.wilkosz@pck.pl
,
tel. 12 422 91 15

Województwo mazowieckie (Płock und Ostrów Mazowiecka)
Details:
Płock - Maria Grochowalska, tel. 660 406 499
Ostrów Mazowiecka - Anna Radomska, tel. 608 020 852

Województwo podkarpackie (Landkreise krośnieński und jasielski)
Details:
Landkreis krośnieński - tel. 13 432 36 18
Landkreis jasielski - tel. 13 446 47 23

Województwo podlaskie (Landkreise Białystok, Sokółka, Hajnówka)
Details: Beata Michalczyk, beata.michalczyk@pck.pl, Tel. 690 176 472

Województwo śląskie
Details: Urszula Maruszewska, urszula.maruszewska@pck.pl,
Tel. 725 637 680, 32 251 20 11
(Zulassung vom 15. Januar bis 21. Januar 2026)

Województwo świętokrzyskie (Landkreise Ostrowiec und Sandomierz)
Details:
Landkreis Ostrowiec - Renata Brzozowska, Tel. 41 266 57 32,
renata.brzozowska@pck.pl
Landkreis Sandomierz - Urszula Gach, Tel. 15 832 28 34,
urszula.gach@pck.pl

Województwo wielkopolskie (Krotoszyn, Szamotuły und Kalisz)
Details: Anna Ptaszyńska, anna.ptaszynska@pck.pl,
Tel. 61 835 31 79 Durchwahl 27

Województwo zachodniopomorskie
Details: marzena.malanowska@pck.pl, monika.stanczyk@pck.pl
(Zulassung vom 15. Januar bis 29. Januar 2026)

In den Województwach Dolnośląskim, Opolskim, Pomorskim und Warmińsko-Mazurskim führt PCK kein Programm für persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen durch.

Wer kann Assistent sein?

Zunächst können als Assistenten Personen benannt werden, die von der Person mit Behinderung oder ihrem gesetzlichen Vertreter ausgewählt werden. Wenn die Person mit Behinderung keinen Assistenten benennt, wird dieser vom Polnischen Roten Kreuz vorgeschlagen.

Ein Assistent für eine Person mit Behinderung kann nicht zu den Familienangehörigen des Programmteilnehmers zählen.

Zu den Familienangehörigen des Teilnehmers zählen: Vorfahren und Nachkommen, Verwandte in seitlicher Linie, Ehepartner, Vorfahren und Nachkommen des Ehepartners, Verwandte in seitlicher Linie des Ehepartners, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Stiefmutter, Stiefvater, eine Person, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, sowie eine Person, die mit dem Teilnehmer adoptiert ist.

Pflichten des Assistenten

Zu den Aufgaben und Pflichten des Assistenten gehört insbesondere die Unterstützung bei:

  • Ausflügen, Rückkehr oder Fahrten zu den von der Person mit Behinderung gewählten Orten (z. B. Zuhause, Arbeit, Bildungseinrichtungen, Gotteshäuser, Gesundheits- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen und Therapiepraxen, Ämtern, Freunden, Familie, Finanzinstituten, kulturellen/unterhaltenden/sozialen/sportlichen Veranstaltungen);
  • Einkäufen, mit dem Hinweis auf die aktive Teilnahme des Teilnehmers am Programm bei deren Durchführung;
  • der Erledigung von Amtsangelegenheiten;
  • der Nutzung von Kulturgütern (z. B. Museum, Kino, Kunstgalerie, Ausstellungen);
  • der Kontaktaufnahme/Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen;
  • der Ausführung alltäglicher Tätigkeiten.

Finanzierung des Programms

Eine Person mit einer Behinderung, die für das Programm mit einem Assistenten qualifiziert ist, nutzt die Dienstleistungen vollkommen kostenlos.

Das Programm „Persönlicher Assistent für Menschen mit Behinderungen“ für Non-Profit-Organisationen - Ausgabe 2026 wird vom Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Politik im Rahmen des Solidaritätsfonds gefördert.

Die Verträge über die Förderung werden individuell mit jeder Regionalstelle des DRK, die am Programm teilnimmt, unterzeichnet.

Dateien zum Herunterladen

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Programm „Persönlicher Assistent für Menschen mit Behinderungen” für Nichtregierungsorganisationen – Ausgabe 2026
Antragsformular für das Programm
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Kartenumfang der Tätigkeiten
Umsetzungskarte für Dienstleistungen
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RODO - Informationsblatt
Einwilligung zur Festhaltung des Bildnisses - minderjährige Person
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Zustimmung zur Veröffentlichung des Bildnisses - volljährige Person
Fahrtenbuch
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Erfassung der Kosten für die Fahrt mit einem anderen Transportmittel
Ticketverzeichnis

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